Der Concierge Service informiert | Reisen in „Corona-Zeiten“

01.07.20 | Empfehlungen

In Sachen „Corona“ gibt es täglich Neuigkeiten. Schwer möglich, hier den Überblick zu behalten. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. Und die bevorzugten Auslands-Reisedestinationen der Deutschen auch. Ganz aktuell: Touristen müssen 48 Stunden vor ihrer Einreise nach Griechenland online ein Anmeldeformular mit einem umfangreichen Fragebogen ausfüllen – wir haben ihn uns angeschaut, weil Kunden von uns demnächst nach Santorini reisen – und erhalten dann im Gegenzug einen persönlichen QR-Code, der bei der Ankunft darüber entscheidet, ob sie auf das Corona-Virus getestet werden. Die Kriterien, nach denen eine Entscheidung für einen COVID-19-Test getroffen wird, sind nicht bekannt.

Agent CS-Kunden bekommen regelmäßige „Corona-Updates“ von uns. Ein Service, für den sie sehr dankbar sind. Hier ein aktuelles Update für Sie als unsere Blog-Leser*innen.

Allgemeine Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Die weltweite Reisewarnung wurde für die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden. Für andere Länder gilt die Reisewarnung fort, vorerst bis zum 31.08.2020. Ausnahmen gelten bei diesen europäischen Staaten: Für Finnland, Norwegen und Schweden wurde die Reisewarnung aufgrund von Einreisebeschränkungen oder des Infektionsgeschehens noch nicht aufgehoben. Für Großbritannien, Irland und Malta wurde die Reisewarnung am 15. Juni aufgehoben, aber von Reisen wird aufgrund der Quarantänevorschriften abgeraten.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/faq-reisewarnung

Urlaubsziele

Hier der aktuelle Stand (01.07.2020) der Reisebeschränkungen für beliebte Urlaubs-Reiseziele innerhalb Deutschlands:

Bei Reisen innerhalb Deutschlands müssen die Corona-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer beachtet werden. Hier die aktuellen Regelungen, die aufgrund der Vorfälle im Kreis Gütersloh grundsätzlich verschärft wurden:

Baden-Württemberg
Das Land hat verboten, Besucher aus einer Stadt oder einem Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen zu beherbergen. Das gilt für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze sowie auf Stellplätzen für Wohnmobile. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000 Einwohner höher als 50 war. Wer allerdings mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass er nicht infiziert ist, darf einreisen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann.

Bayern
In Bayern gilt das gleiche Beherbergungsverbot wie in Baden-Württemberg. Und auch hier sind Besucher ausgenommen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen.

Mecklenburg-Vorpommern
Menschen aus Corona-Risikogebieten dürfen nur einreisen, wenn sie belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht haben. Daraus muss hervorgehen, dass es keine Anhaltspunkte für eine Infektion gibt. Wer ohne dieses Attest aus einem Risikogebiet einreist, muss das Land verlassen.

Niedersachsen
Wer in den vergangenen zwei Wochen mindestens zwei Tage in einem Risikogebiet im Ausland war, muss nach der Einreise nach Niedersachsen eine 14-tägige Quarantäne antreten. Touristen aus den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen ab sofort nur mit negativem Corona-Test in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachten.

Schleswig-Holstein
Reisende aus Corona-Hotspots müssen sich seit Donnerstag unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben, um sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Oder sie müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Und hier der aktuelle Stand (01.07.2020) der Reisebeschränkungen für Reiseziele im Ausland:

Die beliebtesten Reiseziele deutscher Urlauber im Ausland


ÖSTERREICH
Reisende aus Deutschland können nach bzw. Österreich ohne Einschränkungen ein- oder ausreisen. Sonderfall: der Kreis Gütersloh. Wer einen negativen Corona-Test vorweise (nicht älter als 4 Tage), werde seinen Urlaub in Österreich antreten können.

  • Hotels, Restaurants, Kneipen, Cafés und Geschäfte haben geöffnet.

ITALIEN
Reisende aus Deutschland können nach bzw. von Italien ohne Einschränkungen ein- oder ausreisen. Einschränkungen gibt es mancherorts für den Besuch von Kultureinrichtungen. Stadtrundfahrten z.B. in Bussen mit geschlossenen Türen gibt es zurzeit nicht.

  • Hotels, Restaurants, Kneipen, Cafés und Geschäfte haben geöffnet.
  • Strände sind zugänglich.

SPANIEN
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 0 Uhr sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus dem innereuropäischen Ausland entfallen. In Spanien gibt es noch einige Einschränkungen, was Hotels, Restaurants, Cafés, Geschäfte etc. angeht. Da gibt es von Region zu Region unterschiedliche Regelungen, die im Bedarfsfall individuell betrachtet werden müssen.

KROATIEN
Bei der Einreise in die Republik Kroatien sind Staatsangehörige Deutschlands nicht verpflichtet, einen besonderen Grund für ihre Einreise (Geschäft, Wirtschaft, Tourismus usw.) zu nennen. Sie können unter den gleichen Bedingungen wie vor dem Ausbruch der COVID-19 in das Land einreisen.

  • Hotels, Restaurants, Kneipen, Cafés und Geschäfte haben geöffnet.
  • Strände sind zugänglich.

GRIECHENLAND
Die Einreise nach Griechenland ist aus Deutschland wieder möglich. Ab dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen. Ein darüber zugewiesener Code muss bei Einreise vorgewiesen werden. Es ist zu erwarten, dass bei einzelnen Reisenden bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt wird. Die Kriterien, nach denen eine Entscheidung für einen COVID-19-Test getroffen wird, sind nicht bekannt.

  • Hotels, Restaurants, Kneipen, Cafés und Geschäfte haben geöffnet.
  • Strände sind zugänglich.

TÜRKEI
Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni aufgehoben. Bei Einreise werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen ein Corona-Test gemacht. Bei positivem Testergebnis wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich.
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.*

  • Hotels, Restaurants, Kneipen, Cafés und Geschäfte haben geöffnet.
  • Strände sind zugänglich.

*Wer in die Türkei reist, tut es auf eigene Gefahr. Versicherungen könnten Leistungen verweigern. Und wer aus der Türkei nach Deutschland zurückkehrt, muss damit rechnen, für 14 Tage in Quarantäne zu müssen.

Generell bei allen Reisedestinationen im In- und Ausland gilt, dass die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden müssen.

Unser Travel Concierge-Team gibt Ihnen jederzeit weitere Auskünfte zu jedem Land (auch zu oben nicht genannten) und sendet Ihnen auf Anfrage individuelle Informationen zu Ihren Reisewünschen. Einfach anrufen oder emailen.

Geschäftsreisen, Meetings und Events in der aktuellen „Corona-Zeit“

In der Europäischen Union herrscht wieder grundsätzliche Reisefreieheit, was selbstverständlich auch die Geschäftsreisen betrifft. (Ausnahme s.o.: Kreis Gütersloh)

Einreisen in andere Länder, zum Beispiel

USA
Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen EU-Staat aufgehalten haben.

oder

CHINA
Die von China mit Wirkung vom 28. März 2020 verfügte Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China bleibt bis auf weiteres bestehen. Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums und auch einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse haben mit dieser Regelung seit 28. März 2020 ihre Gültigkeit verloren.

Ausnahmen sind neuerdings begrenzt möglich für Rückkehr-Einreisen von bestimmten Personengruppen, insbesondere notwendiges Personal deutscher Wirtschaftsunternehmen, im Rahmen sog. „fast-Track“-Vereinbarungen zwischen China und Deutschland, in denen in Zusammenarbeit mit den deutschen Wirtschaftsunternehmen in China und der Außenhandelskammer die in Frage kommenden Personengruppen verbindlich festgelegt werden. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“).

Quelle für alle „Reisehinweise“: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Tagungen, Meetings und Events während der „Corona-Pandemie“

Hier die aktuellen Regelungen der drei bevölkerungsreichsten Bundesländer.

Bayern
Tagungen und Seminare dürfen seit 30. Mai 2020 wieder stattfinden, wenn diese in einem beruflichen Kontext stehen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,5 m zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen und sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.

Baden-Württemberg
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich – sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen Hygienemaßnahmen kaum durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

Nordrhein-Westfalen
Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und nur mit Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personendaten.

Die aktuellen „Corona-Regeln“ sind von hoher Heterogenität geprägt. Was in Wiesbaden (Hessen) gilt, gilt ein paar Meter weiter in Mainz (Rheinland-Pfalz) nicht. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Wenn Sie Fragen oder spezielle Auskünfte zu anderen Themen/Bereichen – auch für die anderen Bundesländer – haben, beantwortet unser Concierge Service-Team diese gerne. Einfach anrufen oder eine eMail senden.

Kontakt zu Ihrem Concierge Service

eMail: service@agent-cs.de
Telefon: 069 9450 7270

 

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